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FAQ - Oft gestellte Fragen

Einige Fragen zu Wosapay.com, die oft gestellt werden, versuchen wir hier zu beantworten. Falls Sie weiterführende Fragen haben, stehen wir jederzeit gerne auch via Supportformular zur Verfügung.


Praktisch alles was gesetzlich erlaubt ist!

Beim Warenverkauf empfehlen wir keine Telefonzahlung, da bei 35% Servicegebühren, die Preise der Waren wahrscheinlich stark erhöht werden müssen und damit das Geschäft für Ihre Kunden nicht mehr attraktiv genug ist. Hierfür empfehlen wir unsere Kreditkarten-Lösung.
Über Sinn und Unsinn der Einsatzgebiete entscheiden sie selbstverständlich selber

Erlaubt sind z.B. folgende Einsatzgebiete

  • Verkauf von Onlineanzeigen
  • Verkauf für Memberzugänge
  • Zugänge zu Datingplattformen
  • u.U. Verkauf von Ware
  • Verkauf von Guthaben z.B. für Onlinespiele
  • Verkauf von eBooks
  • Spendenzahlungen
  • usw.

Alles was die Schweizer Gesetzgebung verbietet. Insbesondere:

  • Inserate zu verbotenen Praktiken (Tiere/Kinder) werden ohne Vorwarnung zur Anzeige gebracht! Auch nur der Versuch diese über Wosapay anzumelden führt dazu, dass sämtliche Daten, die wir erhalten, der Polizei übermittelt werden
  • Verkauf von Medikamente
  • Abrechnungen für unerlaubte Handlungen wie z.B. Mobbing, Hacking usw.
  • usw.

Wosapay.com kann und wird auf jeden Fall Anmledungen, die zum Zwecke der Abrechung für gesetzeswidrige Tätigkeiten vorgenommen werden, der Polizei übermitteln. Bitte lassen Sie das!

Die Telefonzahlung von Wosapay.com ist eine Dienstleistung, welche mit Mehrwertnummern funktioniert (090x Nummern). Die dafür eingerichtete Mehrwertnummer kann Beträge von 20 Rappen bis Fr. 400.- mit einem einzigen Anruf abrechnen. Diese Funktionen müssen mit einer Telco-Firma vereinbart werden (z.B. Swisscom in Abstimmung mit dem Bundesamt für Kommunikation BAKOM).

Die Telco-Firma stellt uns im Gegenzug den Zugang zu sämtlichen Schweizer Netzbetreiber zur Verfügung, möchte aber einen Anteil der Transaktionen abbuchen können. Wir konnen von sehr guten Konditionen profitieren, die wir unseren Kunden zu Gute rechnen.

Nicht selten sieht man bei Telefonzahlungssysteme Auszahlungen von nur 50%. Wir bieten hier 65% Auszahlung. Darüberhinaus ist es bei uns möglich Beträge bis Fr. 400.- zu verrechnen. Im Normalfall sieht man hier max. Fr. 100.- vor.

Ja!

Allerdings unterstehen diese Zahlungsmittel einer anderen Gesetzgebung. Für Zahlungen über andere Zahlungkanäle (Kreditkarten oder Easypay) sind wir verpflichtet, die Webseiten auf denen das Zahlungssystem eingerichtet wird, genauer zu prüfen. Danach findet in solchen Fällen auch eine Prüfung durch unsere Partner statt.

Auch Telefonzahlungen müssen genauer geprüft werden. Diese können wir aber selbstständig anbieten ohne irgendewelche Banken und Krediktartenakzeptanzverträge abschliessen zu müssen.

Für Zahlungen via Kreditkarte oder Easypay müssen wir Rücksprache mit unseren Anbieterpartner nehmen. Dies dauert in der Regel etwas länger.

Leider ist es so, dass das Internet sehr oft für Zwecke missbraucht wird, welche nicht mit den Schweizer Gesetzen vereinbart werden können. Z.B. werden oft Zahlungsmöglichkeiten gesucht umd Dienste wie Pillenverkäufe oder Hackangriffe bezahlen zu können. Solche Dienste sind verboten und werden von Wosapay ebenfalls nicht unterstützt. Deswegen ist immer eine genauere Prüfung der zu bezahlenden Dienste zu beachten, die leider etwas Zeit kostet.

Ja!

Mit der Telefonzahlung von Wosapay kann alles verrechnet werden, sofern es gesetztlich erlaubt ist. Auch Content für die Erwachsenenunterhaltung.

Auch mit der Kreditkarten-Lösung von Wosapay.com, ist adultcontent mit wenigen Ausnahmen erlaubt. Das ist sehr selten der Fall. Da es bei einer Kreditkartenzahlung einen Akzeptanzvertrag mit einer Bank geben muss, gibt es Dienstleistungen, die von den Banken generell abgelehnt werden. Z.B. darf man über die Kreditkarte keine Escort-Dienstleistungen bezahlen, da diese, vor allem in den Vereinigten Staaten, sehr oft im Bereich des Menschenhandels agieren und somit generell von den Banken abgelehnt werden.

Auch Wosapay.com unterstützt KEINE Menscherrechtswidrige Tätigkeiten wobei Escort-Dienstleistungen in der Schweiz nicht als solche anerkannt werden.

Nein!

Wosapay.com stellt alles fixfertig zur Verfügung.

In der Regel ca. eine Woche.

Bei Implementation der Kreditkarten- resp. der Easypay®- Lösung auch etwas länger, da diese durch unsere Partner ebenfalls geprüft werden müssen

Easypay ist ein durch die Swisscom bereitgestelltes Zahlungssystem, welches auch für Adultcontent genutzt werden kann und über das Smartphone ausgelöst wird.

Es ist bestens dazu geeignet auch ABO's über das Smartphone zu verrechnen. Dabei hat der User immer die volle Kontrolle der gelösten Abo's und kann diese jederzeit kündigen.

Ihr Kunde bezahlt die Leistungen via Telefonrechnung.

Ja!

Mit der Kreditkarten- und Easypay®-Lösung ist das kein Problem.

Mit der Telefonzahlun geht das nicht, weil das Bundesmt für Kommunikation für jede Zahlung eine aktive Bestätigung vorschreibt. Jede Zahlung muss also vom User bestätigt werden. Das geht bei einem Abo im eigentlichen Sinne nicht.

In der Regel innert drei Monate nach ausgeführter Zahlung!

Man muss berücksichtigen, dass bei Telefonzahlungen und Easypay® die Belastung auf der Telefonrechnung des Telco-Anbieters stattfindet. Bis die Rechnung zum Kunden geht, kann das bis 30 Tage dauern. Danach hat die Rechnung i.d.R. eine Zahlungfrist von 30 Tagen.

Bei Kreditkartenzahlungen dauert es ein- bis zwei Monate.

Wosapay.com erstellt die Abrechnungen monatlich immer am Ende des Monats.

Das kann vorkommen! Allerdings hatten wir im Verlauf der letzten sieben Jahre einen einzigen Fall.

Da wir auf alle gesetztlichen Rahmenbedingungen achten, sind Chargebacks äusserst selten. Es ist aber auch wichtig zu erwähnen, dass diese durchaus passieren können.
z.B. Wenn ein User, Dienste kauft und danach die Rechnung der z.B. Swisscom nicht bezahlt.

Im Falle eines Chargebacks leiten wird das Inkasso jedoch selber ein und versuchen den Betrag doch noch zu verrechnen. Sobald ein Chargeback entsteht, muss Wosapay.com diesen vom Kunden gem. unseren AGBs zurückverrechnen.

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